Liebe Anthea,
gerne darfst du mich als "begriffstutzig" bezeichnen. Warum?
Letztlich gilt es nach "den fachlichen Regeln der Kunst" gerade beim Zitieren von Gerichtsurteilen, nicht einen einzigen Satz zu zitieren, sondern die Fundstelle in Gänze anzugeben. Ich muss feststellen, dass du diese bisher nicht liefern konntest.. Aus diesem einen Satz, den du zitierst, ist nicht zu erkennen, ob es sich um eine generelle Entscheidung handelt oder aber um eine Entscheidung unter den Vorzeichen besonderer Bedingungen. Ich nehme an, dass es keine generelle Entscheidung ist, da diese von Gelsenkirchen berücksichtigt worden wäre.
Unabhängig davon, gibst du mir und den anderen Lesern keine Möglichkeit, das selbst durch nachlesen zu überprüfen!
Ich kann also - entschuldige, wenn ich mich so salopp ausdrücke - rein logisch nur zum Fazit kommen: Inhaltlich schlicht nicht haltbar.
Durch Liefern der Fundstelle lasse ich mich natürlich auch ggf. eines besseren belehren.
Wenn "begriffsstutzig" also bedeutet, das Du mir sinngemäß antwortest "Du verstehst mich gar nicht", dann bin ich gerne "begriffsstutzig" und verzeih dir sogar die Verwendung des Wortes.
Entschuldige auch bitte das "unseriös" meinerseits. In der Hitze der Diskussion rutscht das einem leider manchmal durch.