Zitat von SirPorthos im Beitrag #44Es spricht die AfD.Zitat von Hamlets Gummibärchen im Beitrag #24
Ja, das wird bei uns lieber verdrängt.Zitat von Findus im Beitrag #43
Und wer sollte deiner Meinung nach das Recht durchsetzen, moorhuhn?
Wo es keine funktionierenden Strukturen mehr gibt, wird logischerweise auch niemand für ein Verbrechen bestraft. Was interessiert irgendwo in der Welt, was im weit entfernten Deutschland vorgefallen ist? Außerhalb der EU wohl kaum eine Chance Recht durchzusetzen.
Ich verweise auf Artikel 20 Absatz 4 unseres Grundgesetzes.
RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 22.03.2018 21:55von SirPorthos • | 3.127 Beiträge
Zitat von Till im Beitrag #46Zitat von SirPorthos im Beitrag #44Es spricht die AfD.Zitat von Hamlets Gummibärchen im Beitrag #24
Ja, das wird bei uns lieber verdrängt.Zitat von Findus im Beitrag #43
Und wer sollte deiner Meinung nach das Recht durchsetzen, moorhuhn?
Wo es keine funktionierenden Strukturen mehr gibt, wird logischerweise auch niemand für ein Verbrechen bestraft. Was interessiert irgendwo in der Welt, was im weit entfernten Deutschland vorgefallen ist? Außerhalb der EU wohl kaum eine Chance Recht durchzusetzen.
Ich verweise auf Artikel 20 Absatz 4 unseres Grundgesetzes.
Till, genau darauf habe ich die ganze Zeit gewartet.
Endlich kommt die Nazikeule ! Ein Wunder, dass es erst jetzt kommt.
Das letztes Argument. Aber sei getrost, ich habe schlimmeres überlebt !
RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 22.03.2018 22:06von SirPorthos • | 3.127 Beiträge
Nein. Denk mal darüber nach, warum sie den Absatz ins GG aufgenommen haben.
Bestimmt nicht wegen einiger Rechtsbrauner, die in ihrer Filterblase leben, so viel kann ich dir verraten.
RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 22.03.2018 22:11von SirPorthos • | 3.127 Beiträge
Deine Logik erschliesst sich mir nicht.
Du behauptest, dass ein Artikel unserer Verfassung Nazi Gedankengut sei.
Ich hingegen halte unser Grundgesetz für eine Sternstunde der deutschen Geschichte.
Ich bin der Meinung dass wir die beste Verfassung/Grundgesetz auf der Welt haben.
Und das erfüllt mein Herz mit Stolz !
RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 22.03.2018 22:20von Anthea • | 12.626 Beiträge
Zitat von SirPorthos im Beitrag #51
Deine Logik erschliesst sich mir nicht.
Du behauptest, dass ein Artikel unserer Verfassung Nazi Gedankengut sei.
Ich hingegen halte unser Grundgesetz für eine Sternstunde der deutschen Geschichte.
Richtig. Und der Artikel 20 Grundgesetz heißt: "Staatstrukturprinzipien; Widerstandsrecht"
Und genau dazu passt dann die nicht zu diskutierende Forderung nach einem sicheren Land, frei von Gewalt und Schwerstkriminalität.
Und genau da steht die Forderung im Raume, alles zu vermeiden, dass solche Elemente sich hier breit machen.
Art. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es gehört schon eine gehörige Portion an Verzweiflung oder Dreistigkeit dazu, jemanden als Nazi zu diffamieren suchen, der sich gegen gewisse Umtriebe und Terroristen zur Wehr setzt. Verbal!
---
Um das Herz und den Verstand eines anderen Menschen zu verstehen, schaue nicht darauf, was er erreicht hat, sondern wonach er sich sehnt. (Khalil Gibran)
RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 22.03.2018 22:41von SirPorthos • | 3.127 Beiträge
Zitat von Anthea im Beitrag #52Zitat von SirPorthos im Beitrag #51
Deine Logik erschliesst sich mir nicht.
Du behauptest, dass ein Artikel unserer Verfassung Nazi Gedankengut sei.
Ich hingegen halte unser Grundgesetz für eine Sternstunde der deutschen Geschichte.
Richtig. Und der Artikel 20 Grundgesetz heißt: "Staatstrukturprinzipien; Widerstandsrecht"
Und genau dazu passt dann die nicht zu diskutierende Forderung nach einem sicheren Land, frei von Gewalt und Schwerstkriminalität.
Und genau da steht die Forderung im Raume, alles zu vermeiden, dass solche Elemente sich hier breit machen.
Art. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es gehört schon eine gehörige Portion an Verzweiflung oder Dreistigkeit dazu, jemanden als Nazi zu diffamieren suchen, der sich gegen gewisse Umtriebe und Terroristen zur Wehr setzt. Verbal!
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Die Nazikeule ist ein letzter verzweifelter Akt der intellektuellen Hilflosigkeit. Ich habe mich oft schlagen lassen, die Narben sind noch sichtbar aber verheilt. Mittlerweile bin ich immun.
Wer behauptet, ich sei ein Nazi, über den lächel ich nur noch.
Intelligenz sieht nur von unten aus betrachtet wie Arroganz.
Und sich auf das Niveau von Idioten herunterzulassen ist nicht gut. Ich habe früher jeden Fehdehandschuh aufgenommen. Aber das tue ich nicht mehr. Wenn man unachtsam ist, haben Idioten einen Vorteil: Sie ziehen Dich runter auf Ihr erbärmliches Niveau und schlagen Dich durch Erfahrenheit.
Ergo, lass sie abblitzen ! Und zwar von oben !
Gruß aus der freien und Hansestadt Hamburg !
Zitat von SirPorthos im Beitrag #51Stuss. Ich habe geschrieben, Art. 20 Abs. 4 ist der Lieblingsartikel der Rechtsbraunen. Wenn du nicht selbst darauf kommst, was seine ursprüngliche Intention ist und wie ihn die Rechtsbraunen für ihre Zwecke umdeuten, kann ich dir auch nicht helfen.
Du behauptest, dass ein Artikel unserer Verfassung Nazi Gedankengut sei.
Zitat von Anthea im Beitrag #52Weil ein Muslim ein Mädchen vergewaltigt und ermordet hat, haben wir das Recht (oder die Pflicht?), unsere gegenwärtige demokratisch gewählte Regierung zu beseitigen? Geht's noch?
Richtig. Und der Artikel 20 Grundgesetz heißt: "Staatstrukturprinzipien; Widerstandsrecht"
Und genau dazu passt dann die nicht zu diskutierende Forderung nach einem sicheren Land, frei von Gewalt und Schwerstkriminalität.
Und genau da steht die Forderung im Raume, alles zu vermeiden, dass solche Elemente sich hier breit machen.
Art. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Zitat von moorhuhn im Beitrag #42
Dass die Motive des Hussein K. irgendwie auch religiös/kulturell bedingt sind, ist sicher unstrittig
Das vermag ich nicht zu beurteilen, moorhuhn.
"Herkunftsdeutsche vergewaltigen und ermorden Migrantin in Dessau
Der bestialische Sexualmord in Freiburg hat eine bundesweite Debatte über Kriminalitätsneigungen bestimmter Herkunftsgruppen ausgelöst. Der bestialische Sexualmord in Dessau, bei der Herkunftsdeutsche sich an einer Migrantin vergangen haben, ist kaum Thema"
Wie sind die Motive der Herkunftsdeutschen bedingt?
http://www.migazin.de/2017/02/01/herkunf...ntin-in-dessau/
Zitat von SirPorthos im Beitrag #44
Ich verweise auf Artikel 20 Absatz 4 unseres Grundgesetzes.
Der Kontext erschliesst sich mir nicht. Was interessiert ein afghanisches Gericht - was moorhuhn ja eher als zuständig zu sehen scheint - sich für deutsches Recht?
RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 23.03.2018 12:54von Anthea • | 12.626 Beiträge
Zitat von Till im Beitrag #55Zitat von Anthea im Beitrag #52Weil ein Muslim ein Mädchen vergewaltigt und ermordet hat, haben wir das Recht (oder die Pflicht?), unsere gegenwärtige demokratisch gewählte Regierung zu beseitigen? Geht's noch?
Richtig. Und der Artikel 20 Grundgesetz heißt: "Staatstrukturprinzipien; Widerstandsrecht"
Und genau dazu passt dann die nicht zu diskutierende Forderung nach einem sicheren Land, frei von Gewalt und Schwerstkriminalität.
Und genau da steht die Forderung im Raume, alles zu vermeiden, dass solche Elemente sich hier breit machen.
Art. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Offenbar verstehst du das Grundgesetz im Falle des 20.4 nicht richtig.
Erklärung bei Wikipedia:
"Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert.[1]
In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe." nicht möglich ist. Wikipedia
Das meint auch die Rechtmäßgkeit von Forderungen nach Gesetzesänderungen.
---
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RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 23.03.2018 13:01von Anthea • | 12.626 Beiträge
Zitat von Till im Beitrag #54Zitat von SirPorthos im Beitrag #51Stuss. Ich habe geschrieben, Art. 20 Abs. 4 ist der Lieblingsartikel der Rechtsbraunen. Wenn du nicht selbst darauf kommst, was seine ursprüngliche Intention ist und wie ihn die Rechtsbraunen für ihre Zwecke umdeuten, kann ich dir auch nicht helfen.
Du behauptest, dass ein Artikel unserer Verfassung Nazi Gedankengut sei.
Das hat schon ein besonderes Gschmäckle, wenn ein User auf unser GG verweist und auf einen bestimmten Artikel. Und dann zur Antwort bekommt, dass dieser Artikel bei Rechtspopulisten beliebt sei. Und dann noch lesen muss: Hier spricht die AfD.
Na ja, man kann ja alles irgendwie erklären und umdeuten. Aber der Verdacht besteht doch, dass du SirPorthos in eine braune Ecke schieben wolltest, oder? Und solche Methoden sind bekannt. Ich musste mir auch schon sagen lassen, ich würde "Nazisprech" verwenden.
Da lachen ja die Hühner und der Hahn dazu.
Um das Herz und den Verstand eines anderen Menschen zu verstehen, schaue nicht darauf, was er erreicht hat, sondern wonach er sich sehnt. (Khalil Gibran)
RE: Kriminalität von "Flüchtlingen"
in Deutschland 23.03.2018 13:11von Anthea • | 12.626 Beiträge
Zitat von antenna im Beitrag #56Zitat von moorhuhn im Beitrag #42
Dass die Motive des Hussein K. irgendwie auch religiös/kulturell bedingt sind, ist sicher unstrittig
Das vermag ich nicht zu beurteilen, moorhuhn.
"Herkunftsdeutsche vergewaltigen und ermorden Migrantin in Dessau
Der bestialische Sexualmord in Freiburg hat eine bundesweite Debatte über Kriminalitätsneigungen bestimmter Herkunftsgruppen ausgelöst. Der bestialische Sexualmord in Dessau, bei der Herkunftsdeutsche sich an einer Migrantin vergangen haben, ist kaum Thema"
Wie sind die Motive der Herkunftsdeutschen bedingt?
http://www.migazin.de/2017/02/01/herkunf...ntin-in-dessau/
Vielleicht solltest du dich damit befassen, denn es ist Thema!
. Und nicht irgendwelche anderen Verbrechen von "Nichtmuslimen".
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