Zitat von Findus im Beitrag #604
Natürlich gehen Plagiate nicht. Trotzdem muss ein Verdacht durch einen Universitätsausschuss schnell geklärt und ggf. auch ausgeräumt werden können.
Im Rahmen der ganzen Plagiatsgeschichten ist meines Erachtens auch zweifelhaft, ob wirklich jeder Fall gerechtfertigt aberkannt wurde. Richtig ist, dass die Regeln fürs zitieren über die Jahre hinweg immer weiter entwickelt wurden, bis sie letzten Endes auf dem Stand sind, den wir heute haben. Vor 10, 15 oder noch mehr Jahren waren die Regeln aber deutlich laxer. Das hängt auch damit zusammen, dass es heute leichter ist, Quellen zu besorgen, aber auch Texte so zu schreiben, dass man quasi automatisch Quellangaben mitführt.
Früher musste das manuell gemacht werden - ganz früher hat man deshalb vor allem die Quellen angeführt in einem gemeinsamen Index. Das reicht heute bei weitem nicht mehr aus, heute wird gefordert, dass man Zitate aus Quellen am Text kennzeichnet, und teilweise noch mit einer Fuß- oder Seitennote versieht, damit auch ja alles kenntlich gemacht ist.
Gerade in den Geisteswissenschaft könnte man heute wahrscheinlich sehr viele Arbeiten von 1900 - 2000 überprüfen und würde reihenweise Zitierfehler und fehlende Quellen finden.
Reicht das aber schon für ein Aberkennen einer Arbeit, bei der die Arbeit als solche als gut bewertet wurde?