Zitat von denker_1 im Beitrag #114
Warum dürfen die Einen alles und den anderen werden elementarste Rechte verwehrt!
Ein bisschen pointiert ausgedrueckt, denker, aber ich verstehe deinen Unmut.
Ich kenne einen zwar anders gelagerten Fall, aber auch einer, der mich zweifeln laesst.
Deutscher Staatsangehoeriger, im Nahen Osten lebend, taetig fuer deine deutsche Firma, will mit seinen deutschen Kindern und seiner palaestinensischen Ehefrau alljaehrlich seinen Jahresurlaub in Deutschland antreten. Das Paar ist seit etwa 15 Jahren verheiratet - und alle Jahre wieder die gleiche Prozedur: Ehefrau erhaelt jeweils ein Visum, gueltig fuer nur ein (1) Jahr. Das heisst: jedesmal die Vorlage der Heiratsurkunde, jedesmal eine Einladung aus Deutschland vorlegen oder den Nachweis einer Immobilie. Die Bitte um ein Zwei- oder Dreijahresvisum wurde bislang immer abgelehnt. Dabei kenne ich Faelle, in denen auslaendische Geschaeftsmaenner ein Visum fuer Deutschland fuer fuenf Jahre erhalten.
Das war einmal ganz anders gewesen.
Fuer die eigenen Landsleuten bzw. deren Familienangehoerigen hat man mittlerweile andere Massstaebe, oder was ?. Ich verstehe das nicht.