Zitat von Anthea im Beitrag #8
Bei Kriegsländern muss nicht viel geprüft werden. Genauer geprüft wird, ob ein Asylgrund vorliegt. Und die Kriege sind das Problem, warum man Leute nicht einfach abschieben kann.
Sorry, aber diese Aussage ist in sich unlogisch. Zum einen sagt sie, dass der Krieg in einem Land ausreichend für eine Anerkennung ist, zum anderen werden ja auch Asylgründe verlangt.
Also gehst du mit mir konform, dass, wie ich schrieb:
"Bisher haben, soweit ersichtlich, alle deutschen Gerichte entschieden, dass Kriegsdienstverweigerung und Desertion allein nicht als Asylgrund gelten." Quelle Flüchtlingsrat
Sieht so aus, als gäbe es Flüchtlinge der Kategorie 1 und 2? Diejenigen aus dem fernöstlichen Syrien, Aghanistan u.a. und diejenigen aus der europäischen Ukraine
Wobei im Übrigen die Ukrainer jederzeit mit einem Flixbus wieder zurückreisen können...
Gibt eine Fernsehwerbung für Kredite mit dem Slogan: "Finde den Fehler..."