#1

Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 02.03.2019 12:08
von Anthea | 12.617 Beiträge

Ohne Frage wünsche ich in solchen Fällen eine harte Bestrafung. Aber:

Ich habe Schwierigkeiten, solche Taten als „Mord“ zu bezeichnen.

Das damalige Urteil gegen die zwei Raser, die sich ein Autorennen geliefert hatten und zuersst auch wegen Mordes verurteilt wurden, das wurde hinsichtlich dieser Begründung revidiert. Jetzt wird es wohl zu einem erneuten Prozess kommen und wieder „Mord“ im Raume stehen. Und die Strafe "lebenslang".

So hieß es in 2018 im Falle der Berliner Raser:

„Kann ein tödlicher Verkehrsunfall, verursacht von einem rücksichtslosen Raser, Mord sein? Nein, hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und kippte damit das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser. Die beiden Männer, so der BGH, hätten sich lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht.“ SPON

Beim jetzigen BGH-Urteil gegen einen Hamburger heißt es:

„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum ersten Mal ein Mordurteil gegen einen Auto-Raser bestätigt. Der damals 24-Jährige, der keinen Führerschein hat, hatte im Mai 2017 in Hamburg alkoholisiert ein Taxi gestohlen und bei einem anschließenden Unfall auf der Flucht vor der Polizei einen Menschen getötet.
Dem Mann sei bewusst gewesen, dass sein Verhalten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem tödlichen Unfall führen würde. […]“

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ha...-a-1255931.html

Ich glaube nicht, dass im jetzigen letzteren Falle der alkoholisierte Fahrer irgendwie im Kopf hatte, dass jemand würde zu Schaden kommen, sondern einfach nur dem „Flucht-Gen“ eines Entzugs vor eigener Bestrafung folgte.


Was denkt ihr?

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#2

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 02.03.2019 12:16
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Das hatte ich heute morgen mit meinem Frauchen auch schon zu diskutieren begonnen.
Meinem Empfinden nach - Totschlag.
Gerade weil er alkoholisiert war, und sicher nicht mehr den vollen Umfang seines Handelns überblicken konnte.
Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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#3

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 02.03.2019 14:05
von Anthea | 12.617 Beiträge

Sehe ich auch so: Totschlag.
Mal sehen, ob jemand anderes dazu noch etwas sagt. Welcome.

---


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Mahatma Gandhi
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#4

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 02.03.2019 15:00
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Ich hab da ein wenig rumgegoggelt...

Durch die Flucht im gestohlenen Fahrzeug, mit dem er letztlich getötet hat, ging es ihm im Grunde, die eigentliche Tat zu verdecken .Grundsätzlich verfolgt der Täter hierbei somit das Ziel, sich selbst vor der Strafverfolgung zu schützen. Dies kann unter anderem auch dadurch erfolgen, dass Verfolger umgebracht werden, die den Täter andernfalls identifizieren könnten. Das wäre schon ein Kriterium, um von Mord zu sprechen.

Auch Habgier als Motiv könnte in diesem Fall zutreffend sein, da der Täter ja das Fahrzeug gestohlen hatte. Habgier ist aber auch eines der Kriterien, anhand denen man den Vorfall als Mord einstufen kann.

So einfach, wie ich es empfinde ist es offensichtlich nicht.


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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#5

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 02.03.2019 21:40
von Meridian | 2.898 Beiträge

Er hat ihn ja nicht vorsätzlich getötet. Die Flucht in einem gestohlenen Fahrzeug bedeutet, dass er den Tod durch die unterlassene Hilfeleistung billigend in Kauf genommen hat. Das kommt einem Totschlag gleich. Billigenden Kauf eines Todes heißt gedanklich nicht "Ich töte ihn, weil er ein lästiger Zeuge sein kann", sondern "wenn er stirbt, dann stirbt er halt."

Andererseits gab es auch schon Mord durch unterlassene (oder behinderte) Hilfeleistung. Wenn der Gedankengang so ist: "Ich helfe ihm nicht, damit er stirbt, denn er ist ein lästiger Zeuge", dann ist es Mord. Doch das muss man dem Täter erst einmal nachweisen. Der Angeklagte will natürlich lieber sagen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat.

Eindeutig Mord wäre es, wenn der Täter angehalten hätte und das Opfer noch getötet hätte, wenn es noch gelebt hätte.

Eine weitere Variante ist, dass der Täter vermutet hat, dass das Opfer eh schon tot war. Dann wäre es ein Unfall mit Todesfolge (plus Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung), aber durch die extreme Raserei ein bedingt vorsätzliches Tötungsdelikt, was wieder als billigende Inkaufnahme des Todes einzustufen ist und damit vom Strafmaß einem Totschlag gleich kommt.

Wie auch immer: Sollte er jemals aus dem Gefängnis rauskommen, eines sollte ihm für den Rest des Lebens eines verwehrt werden: der Führerschein.


Die äußere Welt ist der Spiegel deines Inneren.


zuletzt bearbeitet 02.03.2019 21:41 | nach oben springen

#6

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 08:01
von Anthea | 12.617 Beiträge

Zitat von Meridian im Beitrag #5
Er hat ihn ja nicht vorsätzlich getötet. Die Flucht in einem gestohlenen Fahrzeug bedeutet, dass er den Tod durch die unterlassene Hilfeleistung billigend in Kauf genommen hat. Das kommt einem Totschlag gleich. Billigenden Kauf eines Todes heißt gedanklich nicht "Ich töte ihn, weil er ein lästiger Zeuge sein kann", sondern "wenn er stirbt, dann stirbt er halt."

Andererseits gab es auch schon Mord durch unterlassene (oder behinderte) Hilfeleistung. Wenn der Gedankengang so ist: "Ich helfe ihm nicht, damit er stirbt, denn er ist ein lästiger Zeuge", dann ist es Mord. Doch das muss man dem Täter erst einmal nachweisen. Der Angeklagte will natürlich lieber sagen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat.

Eindeutig Mord wäre es, wenn der Täter angehalten hätte und das Opfer noch getötet hätte, wenn es noch gelebt hätte.

Eine weitere Variante ist, dass der Täter vermutet hat, dass das Opfer eh schon tot war. Dann wäre es ein Unfall mit Todesfolge (plus Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung), aber durch die extreme Raserei ein bedingt vorsätzliches Tötungsdelikt, was wieder als billigende Inkaufnahme des Todes einzustufen ist und damit vom Strafmaß einem Totschlag gleich kommt.

Wie auch immer: Sollte er jemals aus dem Gefängnis rauskommen, eines sollte ihm für den Rest des Lebens eines verwehrt werden: der Führerschein.


Dieser Auffassung kann ich in allen Teilen folgen!

Eine weitere Variante wäre auch noch, hätte der Täter vor Fahrtantritt gesagt/gedacht: Wenn sich mir jemand in den Weg stellen sollte, um mich zu behindern oder dingfest zu machen, dann fahre ich den mit dem Wagen um....

Ich hatte diese Woche im Radio - leider auch mal wieder mit halbem Ohr - eine ganz kuriose Begründung gelesen. Hatte was mit einem Spur- oder Fahrbahnwechsel zu tun, woraus man dann die Mordabsicht ersehen wollte... Kriege das nicht mehr zusammen.

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi
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#7

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 11:50
von all it (gelöscht)
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"Der alkoholisierte zur Tatzeit 24-jährige Angeklagte, der sich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befand, war in den frühen Morgenstunden des 04.05.2017 mit einem von ihm kurze Zeit zuvor gestohlenen Taxi-Fahrzeug in der Hamburger Innenstadt im Übergangsbereich der Straße An der Alster in die Straße Ferdinandstor auf der Flucht vor der ihn verfolgenden Polizei bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn gefahren. Den Streckenabschnitt der leicht kurvig verlaufenden und baulich von der übrigen Fahrbahn abgetrennten Gegenfahrbahn befuhr er mit hoher Geschwindigkeit von bis zu 155 km/h. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß nach Überqueren einer Kreuzung am Einmündungsbereich des Ballindamms mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h frontal mit einem ihm mit ca. 20 km/h entgegenkommenden Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.
Das LG Hamburg hat den Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht hat mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren." (juris.de)

Dieser Begründung ist der BGH gefolgt. Einfach ganz kurios. Vor Allem für die Opfer.


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#8

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 11:54
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Zitat von all it im Beitrag #7
"Der alkoholisierte zur Tatzeit 24-jährige Angeklagte, der sich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befand, war in den frühen Morgenstunden des 04.05.2017 mit einem von ihm kurze Zeit zuvor gestohlenen Taxi-Fahrzeug in der Hamburger Innenstadt im Übergangsbereich der Straße An der Alster in die Straße Ferdinandstor auf der Flucht vor der ihn verfolgenden Polizei bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn gefahren. Den Streckenabschnitt der leicht kurvig verlaufenden und baulich von der übrigen Fahrbahn abgetrennten Gegenfahrbahn befuhr er mit hoher Geschwindigkeit von bis zu 155 km/h. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß nach Überqueren einer Kreuzung am Einmündungsbereich des Ballindamms mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h frontal mit einem ihm mit ca. 20 km/h entgegenkommenden Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.
Das LG Hamburg hat den Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht hat mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren." (juris.de)

Dieser Begründung ist der BGH gefolgt. Einfach ganz kurios. Vor Allem für die Opfer.


Meine vorletzte Hoffnung ist mein Glaube an eine gerechte Justiz.

Ich bin kein Jurist aber ich kann lesen.

Im StGb steht unter §211 Absatz 2

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


Ich erkenne hier keinen Mord, aber ich bin nur ein dummer juristischer Laie.

Mein letzter Glaube ist an eine Gerechtigkeit, die sich jeglichem menschlichen Einfluss entzieht.

Lieben Gruß aus dem alten Land !


Si vis pacem para bellum !


zuletzt bearbeitet 03.03.2019 11:56 | nach oben springen

#9

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 11:59
von Meridian | 2.898 Beiträge

Also aus der Begründung sehe ich trotz vorsätzlicher Taten keinen Mord, aber viele andere Straftaten wie Alkohol, kein Führerschein, Autodiebstahl, stark überhöhte Geschwindigkeit, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in einem besonders schweren Fall, Unfall mit Todesfolge und Unfallflucht.

Das alles kann man mit einem Totschlag gleichsetzen und wegen der anderen Delikte 15 Jahre Haft verhängen, also die höchstmögliche Strafe unter Lebenslänglich. Andererseits könnte diese Untat sogar für einen Totschlag in einem besonders schweren Fall reichen. Dann ist auch lebenslänglich möglich. Halte ich juristisch korrekter als Mord.


Die äußere Welt ist der Spiegel deines Inneren.
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#10

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 12:01
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Lieber SirPorthos,

Mein Empfinden sagt Totschlag nicht Mord.
Aber in Beitrag #4 habe ich durch auch angedeutet, dass man ggf. eine andere Auslegung wählen kann. Ich denke, es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Und dafür sind unsere Kenntnisse des Falles zu gering, genauso wie wir zu einer - du hast es gut erkannt - eher laienhaften Gesetzesinterpretation tendieren...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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#11

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 12:02
von SirPorthos | 3.127 Beiträge

Zitat von kuschelgorilla im Beitrag #10
Lieber SirPorthos,

Mein Empfinden sagt Totschlag nicht Mord.
Aber in Beitrag #4 habe ich durch auch angedeutet, dass man ggf. eine andere Auslegung wählen kann. Ich denke, es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Und dafür sind unsere Kenntnisse des Falles zu gering, genauso wie wir zu einer - du hast es gut erkannt - eher laienhaften Gesetzesinterpretation tendieren...


Das sagt auch mein Empfinden.

Aber wer bin ich, studierte, promovierte und habilitierte Richter zu kritisieren.

Der Kerl war stinkend breit. Ich denke nicht, dass er jemanden ermorden wollte.


Si vis pacem para bellum !


zuletzt bearbeitet 03.03.2019 12:03 | nach oben springen

#12

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 12:10
von Teddybär | 1.675 Beiträge

Wer ein Wettrennen bzw. eine Raserei auf öffentlichen Straßen zu seinem eigenen oder zum Vergnügen anderer veranstaltet, auf denen die StVO gilt, der begeht einen Mord, wenn dabei jemand ums Leben kommt.






Niedere Beweggründe sind gegeben, s.o. eigenes Vergnügen oder zum Vergnügen anderer


Es gibt immer ein a🐻|Plüsch ist liebe|🐻🐻🐻 an die Macht|🐻🐻🐻 aller Wälder und Wiesen vereinigt euch!!|The First Reel Director in 🐻wood|
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#13

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 12:10
von all it (gelöscht)
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§ 211 (2) StGB auf das Wesentliche reduziert:

"Mörder ist, wer ...aus niedrigen Beweggründen heimtückisch ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... um eine andere Straftat ... zu verdecken einen Menschen tötet."

Hätte der Typ nicht so kurios sein Auto bewusst in den Gegenverkehr gelenkt, wäre er wohl mit Totschlag oder weniger davon gekommen.


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#14

RE: Urteilsbegründung - Mord oder Totschlag?

in Diverse Nachrichten 03.03.2019 12:20
von kuschelgorilla | 3.292 Beiträge

Zitat von all it im Beitrag #13
§ 211 (2) StGB auf das Wesentliche reduziert:

"Mörder ist, wer ...aus niedrigen Beweggründen heimtückisch ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... um eine andere Straftat ... zu verdecken einen Menschen tötet."

Hätte der Typ nicht so kurios sein Auto bewusst in den Gegenverkehr gelenkt, wäre er wohl mit Totschlag oder weniger davon gekommen.


So kann man das sicher sehen, auch wenn ich es anders - nämlich als Totschlag - empfinde...
Aber ich sagte auch, dass ich mich gern eines Besseren belehren lasse...


Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie doch bitte die anderen.
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