Lange wurde sie im Bundestagswahlkampf konträr diskutiert. Aber seit heute ist sie Wirklichkeit. Die Rede ist von nichts weniger als die "Musterfeststellungsklage". Über die Musterfeststellungsklage soll es möglich werden, sich einer Musterklage kostenfrei und ohne Risiko anzuschließen.
Die erste Musterfeststellungsklage wurde indes heute gleich eingereicht. Die Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC klagen gegen VW wg. des Einsatzes von Manipulationssoftware. Dieselfahrer bestimmter Marken und Modelle können voraus. ab Mitte November erstmals der Musterfeststellungsklage anschließen.
Zitat von Findus im Beitrag #1
Lange wurde sie im Bundestagswahlkampf konträr diskutiert. Aber seit heute ist sie Wirklichkeit. Die Rede ist von nichts weniger als die "Musterfeststellungsklage". Über die Musterfeststellungsklage soll es möglich werden, sich einer Musterklage kostenfrei und ohne Risiko anzuschließen.
Die erste Musterfeststellungsklage wurde indes heute gleich eingereicht. Die Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC klagen gegen VW wg. des Einsatzes von Manipulationssoftware. Dieselfahrer bestimmter Marken und Modelle können voraus. ab Mitte November erstmals der Musterfeststellungsklage anschließen.
Mir ist das Procedere nicht so ganz klar. Besonders da es bei Wiki heißt "Die Musterfeststellungsklage ist eine zivilrechtliche Verbandsklage". Jedoch las ich in einem Artikel - den ich so verstand - dass Inhaber von Rechtsschutzversicherungen aufgerufen seien etc... Also auch Privatklägern könnte man sich anschließen? Oder nur Verbänden? Bei der jetzigen Klage gegen VW heißt es bei einem Anwalt: "Klarer Vorteil der neuen Musterfeststellungsklage ist die Stärke der Gruppe". Ab welcher "Stärke" wird denn dann eine solche Musterfeststellungsklage seitens des Gerichtes angenommen?
Der Vorteil ist natürlich, kein Kostenrisiko zu haben und dann, so das Urteil für den Kläger ausfiel, dieses direkt in eigene private Klage einfließen lassen kann, ohne dass diese noch geprüft werden muss. Das Urteil ist dann immer wieder verwertbar.
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Um das Herz und den Verstand eines anderen Menschen zu verstehen, schaue nicht darauf, was er erreicht hat, sondern wonach er sich sehnt. (Khalil Gibran)
Zitat von Anthea im Beitrag #2Zitat von Findus im Beitrag #1
Lange wurde sie im Bundestagswahlkampf konträr diskutiert. Aber seit heute ist sie Wirklichkeit. Die Rede ist von nichts weniger als die "Musterfeststellungsklage". Über die Musterfeststellungsklage soll es möglich werden, sich einer Musterklage kostenfrei und ohne Risiko anzuschließen.
Die erste Musterfeststellungsklage wurde indes heute gleich eingereicht. Die Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC klagen gegen VW wg. des Einsatzes von Manipulationssoftware. Dieselfahrer bestimmter Marken und Modelle können voraus. ab Mitte November erstmals der Musterfeststellungsklage anschließen.
Mir ist das Procedere nicht so ganz klar. Besonders da es bei Wiki heißt "Die Musterfeststellungsklage ist eine zivilrechtliche Verbandsklage". Jedoch las ich in einem Artikel - den ich so verstand - dass Inhaber von Rechtsschutzversicherungen aufgerufen seien etc... Also auch Privatklägern könnte man sich anschließen? Oder nur Verbänden? Bei der jetzigen Klage gegen VW heißt es bei einem Anwalt: "Klarer Vorteil der neuen Musterfeststellungsklage ist die Stärke der Gruppe". Ab welcher "Stärke" wird denn dann eine solche Musterfeststellungsklage seitens des Gerichtes angenommen?
Der Vorteil ist natürlich, kein Kostenrisiko zu haben und dann, so das Urteil für den Kläger ausfiel, dieses direkt in eigene private Klage einfließen lassen kann, ohne dass diese noch geprüft werden muss. Das Urteil ist dann immer wieder verwertbar.
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Moin Anthea,
ich hatte neben anderen Studien nur 4 Semester Jura. Das ist für hinreichend für die Geplänkel des täglichen Lebens.
Eine "Musterfesstellugsklage" stellt bei Erfolg für die Beteiligten folgendes klar: Es wird ein Mangel in der Vertragsleistung festgestellt. Dieses Urteil ist bindend und stärkt die Betroffenen. Der persönliche Schadensersatz muss von jedem Betroffenen eingeklagt werden. Aber mit einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage ist das keine Frage des "ob" sondern nur des "wieiviel".
Eine gute Sache !
Gruß aus dem alten Land !
Si vis pacem para bellum !
So wie ich das gestern im Radio gehört habe, muss die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen erst vom Gericht angenommen werden, bevor sich demnächst weitere Personen anschließen können. Dies geschieht wohl durch Aufnahme in ein Klägerverzeichnis.
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